Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Medien und Handel GbR vertretungsberechtigte Gesellschafter Bernd Schallenberg und Salka-Valka Schallenberg
Kurzbezeichnung der Firma Medien und Handel GbR
1. Geltungsbereich
Die Firma Medien und Handel GbR (Auftragnehmer) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
2. Zustandekommen des Vertrages
Eine Auftragsvergabe erfolgt nach Auftragsbesprechung und vom Auftraggeber erstellten schriftlichen Vorlagen. Ein verbindlicher Vertrag zwischen der Firma Medien und Handel GbR und ihren Kunden kommt nur aufgrund unseres Angebotes, durch die unterschriebene Auftragsbestätigung seitens des Kunden sowie der Anzahlung wie im Punkt 7 beschrieben zustande. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber/Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Bei Rücktritt vom Auftrag bis max. 5 Arbeitstage vor Beginn der Auftragsausführung werden 30% der Auftragssumme als Stornokosten fällig.
3. Arbeitsablauf
Arbeitsbeginn erfolgt nach Zahlungseingang der Anzahlung bzw. Vorkasse. (siehe 7. Bezahlung der Ware) Der Auftraggeber hat nach Auftragserteilung die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeiten werden schnellstmöglich nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausgeführt. Sonderwünsche können 3 bis 5 Wochen in Anspruch nehmen. Die Auftragsdurchführung, d.h. Besprechung der einzelnen Arbeitsphasen, erfolgt in Absprache mit dem Kunden. Bei Beschädigung oder Verlust uns überlassener Materialien durch unser Verschulden ersetzen wir lediglich Rohmaterial in gleicher Qualität und Menge. Bei Nichtausführbarkeit des Auftrages aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Mit Bezahlung der Rechnung ist der Auftrag fertig gestellt. Etwaige Mängel sind vor Bezahlung schriftlich durch den Auftraggeber innerhalb von 5 Arbeitstagen anzuzeigen. Davon ausgeschlossen sind Videokopien. (siehe 7. Bezahlung der Ware bzw. 8. Videokopien - Mängelrüge und Haftung)
4. Gestaltungsfreiheit
Bei Erstellung jeglicher Dienstleistungen (Text, Grafik, Webdesign, Shoperstellung, Werbung Online und LokalTV, Musik, Videoproduktion, Fotografie) behält sich die Firma Medien und Handel GbR künstlerische Freiheit vor. Eventuelle Abweichungen haben sich in Grenzen zu halten, die unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für den Auftraggeber zumutbar sind.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die der Firma Medien und Handel GbR erteilten Aufträge stellen einen Urheberwerkvertrag dar. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte für die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen erwirbt. Diese treten nach vollständiger Bezahlung des Auftrages in Kraft. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die Firma Medien und Handel GbR möglich. Die rechtliche Grundlage bilden die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB (§ 641, § 631 insbesondere Abs. 1 und § 632). Dazu zählen insbesondere Musikkompositionen, Grafiken, Videos, Texte sowie multimediale Websites. Eine Nachahmung bzw. eine Erstellung einer Kopie der jeweiligen Werke ist gesetzeswidrig. Eine Nutzung der erbrachten Dienstleistung über die Vereinbarung hinaus bedarf der Zustimmung durch die Firma Medien und Handel GbR und erfordert eine dementsprechende Vergütung. (Nutzungshonorar)
6. Lieferung der Ware
Die Lieferung der Ware kann je nach Bedarf des Kunden und Auftragswert per Post, frei Haus oder Kurierdienst erfolgen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Im Allgemeinen gilt die Lieferung per Datenträger oder als Link per email als vereinbart.
7. Bezahlung der Ware
Die Preise für die jeweiligen Dienstleistungen inklusive Erstellung von deren Konzeptionen gelten auf der Grundlage unserer aktuellen Preisliste. Auftragserweiterungen, die während der Auftragsausführung anfallen, werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat diese schriftlich anzuzeigen und erhält ein entsprechendes Preisangebot. Zur Realisierung des Auftrags ist die Firma Medien und Handel GbR berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Die einzelnen Fremddienstleistungen weist der Auftragnehmer im Angebot aus. Bei Einkauf von GEMA- Musik, CD oder DVD-Kopien und Copyright von Bildern gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers und sind in Vorkasse zu zahlen. Bei der Erstellung von Foto und Videoaufnahmen gehen die Kosten für Drehgenehmigungen zu Lasten des Auftraggebers und sind in Vorkasse zu zahlen. Bei Auftragserteilung bis 600 € ist der Betrag in Vorkasse per Überweisung zu zahlen. Ab einem Auftragswert von 601 € ist eine Anzahlung von 30% der Auftragssumme Vorschuss für planbare Auslagen wie z. B. für Auslagen von technischen Nebenkosten, Drehgenehmigungen und Kosten und Spesen für Reisen, zu leisten. Der Rest von 70% ist bei Lieferung der Ware bzw. der Arbeitsversion sofort fällig. Je nach Auftragsvolumen behält sich die Firma Medien und Handel GbR vor, nach der Anzahlung weitere Abschläge in Rechnung zu stellen. Im Übrigen wird auf Punkt 3. Arbeitsablauf und Punkt 8 Mängelrüge und Haftung verwiesen. Die Zahlung ist per Überweisung zu zahlen. Nach Absprache sind andere Regelungen möglich. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen (nach§1DÜG) Zahlungsverzug tritt laut Gesetz nach 30 Tagen nach Rechnungsstellung automatisch ein. Die im Vertrag vereinbarten Honorare sind Nettobeträge und sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.
8. Mängelrüge und Haftung
Jegliche Produktionen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auslieferung eine Einwendung erfolgt ist. Diese ist schriftlich bei der Firma Medien und Handel GbR zu hinterlegen. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber muss gleichzeitig mit der genauen Beschreibung des Mangels (in Schriftform) eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen, soweit die Einwendungen nicht völlig unerheblich sind. Lässt die Firma Medien und Handel GbR eine für sie hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen, so hat der Besteller ein Recht auf Zahlungsminderung. Diese belaufen sich auf ein Maximum von 5 %. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mängelbeseitigung von einem Dritten ausführen zu lassen, und dies der Firma Medien und Handel GbR in Rechnung zu stellen.Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschaden).
8.1. Mängelrüge und Haftung bei Video-CD, DVD Kopien, sowie Audio-CDs
Die bestellte Videokopie gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablauf des Tages, an dem die Videokopie/n an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber zugesandt bzw. von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber abgeholt wurde, eine Einwendung erfolgt ist. Weist das bestellte Video trotz aller Sorgfalt technische Mängel auf und sind diese nicht völlig unerheblich, so hat die Auftraggeberin oder der Auftraggeber den Mangel innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist in den Geschäftsräumen zusammen mit dem Video zu reklamieren. Im Allgemeinen gilt Punkt 8.
9. Haftungsausschluss
Die Firma Medien und Handel GbR haftet nicht für die missbräuchliche oder fahrlässige Verwendung von erstellten Schriftstücken, Musikkompositionen, Grafiken Film- und Fotomaterial jeglicher Art. Für die inhaltliche Richtigkeit der erbrachten Dienstleistungen wird keine Gewähr übernommen. Für die für den Auftrag notwendigen Fremddienstleistungen gelten die AGB des jeweiligen Fremddienstleisters. Die für den Auftraggeber geschaffenen Werke sind eigenständige geistige Schöpfungen der Firma Medien und Handel GbR. Sie unterliegen dem Urheberrecht.
Magdeburg, 12.03.2001 geändert 01.01.2004, 01.06.2005,18.12.2014 sowie am 31.12.2018
Ergänzende AGB Gewährleistung als Herausgeber des Lokalfernsehens kulturmdTV und für Tätigkeiten innerhalb des Journalismusbüro
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil-, datenschutz- und strafrechtliche Ver-antwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen, einschließlich des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten in seinem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffent-lichung (Redaktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte). Der Journalist übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche oder Bußgelder infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber oder einen sonstigen Umgang des Auftraggebers mit den Beiträgen vor oder nach der Veröffentlichung (Re-daktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte).
Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials (Veröffentlichung einschließlich des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten in seinem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb) durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse-, datenschutz- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
Es wird zugleich darauf hingewiesen, dass eine Versicherung gegen Bußgelder (z.B. der Datenschutzbehörden) nicht möglich erscheint und daher von den vorgenannten Versiche-rungsmöglichkeiten in der Regel nicht erfasst wird, d.h. der Auftraggeber entsprechende Vorsorgeposten selbst zu bilden hat, mit denen solche Kosten selbst aufgebracht bzw. der Journalist von Kosten freigestellt werden kann.
Ergänzende AGB für die Werbung bei kulturmd LokalTV, Online und Print
10. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Für die Werbung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Preisliste und den technischen Vorgaben getroffenen Bestimmungen. Weitere Nebenabreden sind nicht getroffen. Inhalt des Vertrags ist die entgeltliche Zurverfügungstellung von Flächen zum Zwecke der Aufnahme von Werbung auf kulturmd.de und im Lokalfernsehen kulturmdTV oder den hierarchisch nachgeordneten Web-Seiten und Printprodukten soweit sie redaktionell zu kulturmd.de gehören.
11. Definitionen
Als "Auftraggeber" wird nachfolgend der Werbetreibende, als "Auftragnehmerin" die Firma Medien und Handel GbR bezeichnet. "Werbung" im Sinne des Vertrages kann bestehen aus Bildern, Animationen (bewegten Bildern), Texten oder Flächen, die nach Anklicken eine vom Auftraggeber bestimmte Weiterleitung auslösen , Videospots mit und ohne Ton sowie Anzeigen mit Text und/oder Bild für Print.
12. Abschluss des Vertrages
Der Vertragsschluss erfolgt durch ausdrückliche Annahmeerklärung der Auftragnehmerin.
13. Stornierung von Aufträgen
Für den Fall , dass der Auftraggeber den Auftrag kündigt oder aus einem von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenen Grund vom Vertrag zurücktritt bzw. diesen anficht, hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz gegenüber dem Auftraggeber wie folgt: 55% der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung vor Erstellung der Werbung, 85% der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung ab Erstellung der Werbung, 100% der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung ab Erteilung des Druckauftrages, Einstellen der Werbung in das Internet oder Schaltung der Werbung im Fernsehen.
14. Zahlungsbedingungen
Soweit sich nicht aus der Preisliste ein anderes ergibt, verstehen sich die angegebene Preise für Werbung zuzüglich Umsatzsteuer von 19%. Die Beträge werden mit Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin fällig. 30% der Auftragssumme sind bei Vertragsabschluss fällig und 70% der Auftragssumme nach Erstschaltung der Werbung fällig.
15. Werbebeschränkungen
(a) Der Auftraggeber garantiert für die Rechtmäßigkeit der Werbung. Die Werbung darf dabei insbesondere nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, die Menschenwürde verletzen, Kinder oder Jugendliche sittlich gefährden.
(b) In einer Veröffentlichung der Werbung durch die Auftragnehmerin liegt keine Zustimmung zu einem Verstoß gegen die Regelung des Abs. a. Die Auftragnehmerin darf Werbung, die gegen die Regelung des Abs. a verstößt, sperren oder entfernen, ohne dass hierdurch der Anspruch der Auftragnehmerin auf Zahlung der Vergütung entfällt oder andere Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
Besonderheiten Onlinewerbung
Die Onlinewerbung richtet sich an Internetnutzer in Deutschland; die Rechtmäßigkeit der Werbung bestimmt sich daher nach deutschem Recht. Soweit eine Weiterleitung durch die eingesetzte Onlinewerbung erfolgt, gilt diese Garantie auch für die Inhalte, auf die eine Weiterleitung erfolgt. Die Werbung darf keine Systemumgebung eines Betriebssystems vortäuschen.
16. Abwicklung des Auftrags und Obliegenheiten
(a) Der Auftraggeber liefert die Werbung entsprechend den von der Auftragnehmerin mitgeteilten technischen Vorgaben und spätestens drei Werktage vor Beginn des Werbezeitraumes. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass die Werbung frei von Computerviren oder anderem schädlichen Programmcode ist und setzt hierfür Schutzprogramme ein, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
(b) Die Platzierung der Werbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach billigem Ermessen der Auftragnehmerin; sie wird hierbei die Interessen des Auftraggebers berücksichtigen. Die Werbung kann dabei von der Auftragnehmerin als solche kenntlich gemacht werden.
(c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in kulturmd.de eingestellte Werbung unverzüglich zu prüfen und Fehler innerhalb von drei Werktagen nach erstmaliger Schaltung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Werbung als abgenommen. Ein Korrekturabzug für Printanzeigen gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er diesen nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht. Beanstandungen haben ausschließlich schriftlich per mail, Fax oder Post innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.
(d) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm während der Vertragslaufzeit gewünschte Änderungen an der Werbung. Der Auftragnehmerin bleibt vorbehalten, Änderungsbegehren im Einzelfall nach billigem Ermessen und unter Beachtung der berechtigten Interessen des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere wenn durch die geänderte Werbung gegen die Regelungen dieses Vertrages verstoßen würde.
17. Rechte an der Werbung
Der Auftraggeber versichert der Auftragnehmerin, Inhaber sämtlicher Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstiger Rechte, einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, zu sein, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind und überträgt diese Rechte in dem erforderlichen Umfang auf die Auftragnehmerin.
18. Gewährleistung
(a) Die Auftragnehmerin gewährleistet für ihre eigene Systeminfrastruktur im Rahmen des technischen Standards die übliche Wiedergabequalität sowie eine Serververfügbarkeit der Werbung von 98 v.H. Bei danach ungenügender zeitlicher oder qualitativer Wiedergabe der Werbung hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Schaltung einer fehlerfreien Werbung im Umfang der Fehlerhaftigkeit. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit dieser Ersatzwerbung bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(b) Es bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin, soweit die Werbung aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Auftragnehmerin liegen und von ihr nicht zu vertreten sind, nicht, nur teilweise oder nur in mangelhafter Qualität erfolgt, insbesondere wegen hard- oder softwarebedingter Störungen der Funktionsfähigkeit des Internets, der Systeminfrastruktur Dritter oder aus vergleichbaren Gründen.
19. Allgemeine Haftung
Sofern von Dritten gegenüber der Auftragnehmerin angebliche Schadenersatz- Unterlassungs- oder andere Ansprüche in Bezug auf die Werbung geltend gemacht werden, wird der Auftraggeber die Auftragnehmerin von diesen Ansprüchen freistellen und die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung übernehmen. Im übrigen haften die Parteien einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
20. Laufzeit des Vertrages und Kündigung
Sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des darauf folgenden Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
21. Geschäftszeiten
Die Geschäftszeiten der Firma Medien und Handel GbR sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 - 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 - 14.00 Uhr.
22. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma Medien und Handel GbR.
23. Gültigkeit
Die Nichtigkeit einer dieser Bestimmungen setzt die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht außer Kraft.
Magdeburg 01.03.2005, geändert 25.01.2013, 18.12.2014, 01.05.2018, 31.12.2018