LSA: Gesetz zur Förderung parteinaher Stfitungen verabschiedet

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz  zur Förderung der Bildungsarbeit politischer Stiftungen (PolStiftG-LSA) verabschiedet. Das Gesetz regelt nunmehr die Bedingungen, unter denen parteinahe Stiftungen im Land-Sachsen-Anhalt gefördert werden können. 
Bis 2023 erfolgte die Förderung parteinaher Stiftungen sowohl auf der Bundesebene als auch in den Bundesländern ohne eine gesetzliche Grundlage.  In Sachsen-Anhalt erfolgte die Förderung auf der Grundlage einer Richtlinie. Vorausgegangen war ein Urteil vom  Bundesverfassungsgericht. Darin wurde eine gesetzliche Grundlage zur Förderung parteinaher Stiftungen gefordert. Eine weitere Förderung wie bisher sei demnach nicht mehr möglich.

LSA: Gesetz zur Förderung parteinaher Stfitungen verabschiedet

LSA: Gesetz zur Förderung parteinaher Stfitungen verabschiedet

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz  zur Förderung der Bildungsarbeit politischer Stiftungen (PolStiftG-LSA) verabschiedet. Das Gesetz regelt nunmehr die Bedingungen, unter denen parteinahe Stiftungen im Land-Sachsen-Anhalt gefördert werden können. 
Bis 2023 erfolgte die Förderung parteinaher Stiftungen sowohl auf der Bundesebene als auch in den Bundesländern ohne eine gesetzliche Grundlage.  In Sachsen-Anhalt erfolgte die Förderung auf der Grundlage einer Richtlinie. Vorausgegangen war ein Urteil vom  Bundesverfassungsgericht. Darin wurde eine gesetzliche Grundlage zur Förderung parteinaher Stiftungen gefordert. Eine weitere Förderung wie bisher sei demnach nicht mehr möglich.