08.10.24: Drohen Schulschliessungen in Magdeburg?

Gefahr von Schulschließungen und erheblichen Einnahmeverlusten für Magdeburg - Oberbürgermeisterin kritisiert Gesetzentwurf des Bildungsministeriums

Die Landeshauptstadt Magdeburg äußert deutliche Kritik an dem von Bildungsministerin Eva Feußner vorgestellten Entwurf des neuen Schulgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. 
 Laut dem Gesetzentwurf soll ab August 2027 eine Mindestschülerzahl von 25 pro erste Klassen an Grundschulen gelten. Aktuell ist in Magdeburg gemäß Stadtratsbeschluss die mittlere Klassenfrequenz auf 22 festgelegt. Ziel ist, den Kindern eine wohnortnahe Beschulung mit kurzen Schulwegen zu ermöglichen.
Gerade weniger dicht besiedelten Stadtteilen wäre die Änderung auf eine Mindestschülerzahl von 25 SchülerInnen problematisch. 
Bereits im aktuellen Schuljahr wären die Folgen dramatisch: weniger Schulangebote, ungleichmäßige Schülerverteilungen und teilweise erheblich längeren Schulwege. Das betrifft besonders Grundschulen am Rand der Stadt. Die in der Regel 2-zügigen Grundschulen könnten sogar mittelfristig im Bestand gefährdet sein. 
Zum anderen würden sich die Lernbedingungen verschlechtern. Eine zusätzliche Klasse wäre erst bei einer Klassengröße von über 28 Kindern möglich. Das hat überfüllte und pädagogisch ungünstige Lernumgebungen zur Folge.
Bereits 2020 hat sich der damalige Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper bezüglich der mittleren Klassenfrequenz von 22 SchülerInnen in Magdeburg an das Bildungsministerium gewandt. Das Land bestätigte, dass der Schulträger bzw. der Stadtrat die Klassenstärke eigenständig festlegen könne. So konnte die Stadt 
gezielt in die Sanierung und Qualifizierung von Schulstandorten investieren. 
Durch den neuen Gesetzentwurf wären auch solche Schulen in Frage gestellt.

Der Gesetzentwurf sieht für kreisfreie Städten wie Magdeburg vor, dass es an Gemeinschaftsschulen mindestens drei Klassenzüge pro Jahrgang gibt. In der Stadt können drei Schulen aufgrund der baulichen Kapazität das nicht erfüllen: Die Gemeinschaftsschulen „Thomas Mann“, „Heinrich Heine“ und „Thomas Müntzer“. 
Nur mit Sondergenehmigungen durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt ist der Weiterbetrieb möglich. Auch das gefährdet die schulische Vielfalt und die wohnortnahe Beschulung massiv.
 
Ab 2027 sollen Gastschulbeiträge wegfallen – für Magdeburg ein finanzieller Schaden von mindestens 1,5 Millionen Euro. Geld, dass die Stadt Magdeburg für SchülerInnen erhält, die in anderen Gemeinden oder Landkreisen leben und in der Landeshauptstadt zur Schule gehen. 
Im ländlichen Raum fehlen aber oft Schulen, insbesondere Förderschulen und berufsbildenden Schulen. Allein im letzten Schuljahr gingen knapp 3.200 auswärtige SchülerInnen in Magdeburg zur Schule, was etwa 12 % der Gesamtanzahl der Schüler ausmacht. Hier ist das Land gefragt. 

08.10.24: Drohen Schulschliessungen in Magdeburg?

08.10.24: Drohen Schulschliessungen in Magdeburg?

Gefahr von Schulschließungen und erheblichen Einnahmeverlusten für Magdeburg - Oberbürgermeisterin kritisiert Gesetzentwurf des Bildungsministeriums

Die Landeshauptstadt Magdeburg äußert deutliche Kritik an dem von Bildungsministerin Eva Feußner vorgestellten Entwurf des neuen Schulgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. 
 Laut dem Gesetzentwurf soll ab August 2027 eine Mindestschülerzahl von 25 pro erste Klassen an Grundschulen gelten. Aktuell ist in Magdeburg gemäß Stadtratsbeschluss die mittlere Klassenfrequenz auf 22 festgelegt. Ziel ist, den Kindern eine wohnortnahe Beschulung mit kurzen Schulwegen zu ermöglichen.
Gerade weniger dicht besiedelten Stadtteilen wäre die Änderung auf eine Mindestschülerzahl von 25 SchülerInnen problematisch. 
Bereits im aktuellen Schuljahr wären die Folgen dramatisch: weniger Schulangebote, ungleichmäßige Schülerverteilungen und teilweise erheblich längeren Schulwege. Das betrifft besonders Grundschulen am Rand der Stadt. Die in der Regel 2-zügigen Grundschulen könnten sogar mittelfristig im Bestand gefährdet sein. 
Zum anderen würden sich die Lernbedingungen verschlechtern. Eine zusätzliche Klasse wäre erst bei einer Klassengröße von über 28 Kindern möglich. Das hat überfüllte und pädagogisch ungünstige Lernumgebungen zur Folge.
Bereits 2020 hat sich der damalige Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper bezüglich der mittleren Klassenfrequenz von 22 SchülerInnen in Magdeburg an das Bildungsministerium gewandt. Das Land bestätigte, dass der Schulträger bzw. der Stadtrat die Klassenstärke eigenständig festlegen könne. So konnte die Stadt 
gezielt in die Sanierung und Qualifizierung von Schulstandorten investieren. 
Durch den neuen Gesetzentwurf wären auch solche Schulen in Frage gestellt.

Der Gesetzentwurf sieht für kreisfreie Städten wie Magdeburg vor, dass es an Gemeinschaftsschulen mindestens drei Klassenzüge pro Jahrgang gibt. In der Stadt können drei Schulen aufgrund der baulichen Kapazität das nicht erfüllen: Die Gemeinschaftsschulen „Thomas Mann“, „Heinrich Heine“ und „Thomas Müntzer“. 
Nur mit Sondergenehmigungen durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt ist der Weiterbetrieb möglich. Auch das gefährdet die schulische Vielfalt und die wohnortnahe Beschulung massiv.
 
Ab 2027 sollen Gastschulbeiträge wegfallen – für Magdeburg ein finanzieller Schaden von mindestens 1,5 Millionen Euro. Geld, dass die Stadt Magdeburg für SchülerInnen erhält, die in anderen Gemeinden oder Landkreisen leben und in der Landeshauptstadt zur Schule gehen. 
Im ländlichen Raum fehlen aber oft Schulen, insbesondere Förderschulen und berufsbildenden Schulen. Allein im letzten Schuljahr gingen knapp 3.200 auswärtige SchülerInnen in Magdeburg zur Schule, was etwa 12 % der Gesamtanzahl der Schüler ausmacht. Hier ist das Land gefragt.