06.03.26: Rückruf von Säuglingsnahrung im Einzelhandel

Der Rückruf von mit Cere-ulid belasteter Säuglingsanfangsnahrung betrifft Produkte internationaler Markenhersteller in rund 60 Ländern. Doch erreichen Warnhinweise im Einzelhandel auch die Verbraucher zuverlässig? Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist auf deutliche Mängel bei Produktrückrufen hin. 
Das Bakterium Bacillus cere-us bildet einen Giftstoff und ist hitzebeständig. Ein Verzehr kann insbesondere bei Säuglingen zu Übelkeit, starkem Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen führen.
Im Falle von Produktrückrufen sind Händler verpflichtet, alle betroffenen Chargen unverzüglich aus dem Verkauf zu entfernen und Verbraucher umfassend über den Rückruf zu informieren, wie u.a. gut sichtbare Hinweise in den Verkaufsstellen.
Im Rahmen eines nicht repräsentativen, landesweiten Marktchecks untersuchte die
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bei insgesamt 21 Supermärkten und Drogerien inwieweit Händler vor Ort ihrer Informationspflicht ausreichend nachkommen.
Drei Verkaufsstellen warnten überhaupt nicht vor den potenziell gesundheitsschädlichen Produkten. Das, obwohl sich die betroffenen Marken im Sortiment befanden. In 15 Märkten waren die entsprechenden Aushänge unzureichend. Lediglich in drei Verkaufsstellen waren die Rückrufe vollständig und aktuell. Gut sichtbar im Eingangsbereich informierte keines der Unternehmen über den Rückruf. Nur in sechs Märkten waren die Hinweise direkt am Regal angebracht. 
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt fordert alle an Rückrufen Beteiligten, auf  ihrer Verantwortung im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes gerecht zu werden und folgende Maßnahmen umzusetzen:
• Angabe aller relevanten und tagesaktuellen Informationen (Produktname, Marke,
Charge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Grund des Rückrufs, konkretes Gesundheitsrisiko
sowie klare Handlungsanweisungen für Betroffene).

• Gut sichtbare und einheitliche Platzierung der Hinweise im Eingangsbereich und unmittelbar am Regal des betroffenen Produktes.
• Interne Information und Schulung aller Mitarbeiter in Bezug auf aktuelle Rückrufe.
• Systematische, behördliche Stichprobenkontrollen zur Überprüfung der Umsetzung
von Rückrufen im Handel. Die Überwachungsbehörden müssen dazu personell und
finanziell entsprechend ausgestattet werden.

Der aktuelle Marktcheck macht deutlich: Bei der Umsetzung von Produktrückrufen
und der Informationen der Verbraucher besteht im Einzelhandel weiterhin erheblicher Verbesserungsbedarf.

Weitere Informationen gibt es unter lebensmittelwarnung.de


Ergänzung vom 25.02.2026:
Skandal um Babymilch-Produkte: EU prüft Inhaltsstoff strenger

Nach dem Skandal um verunreinigte Babymilch-Produkte führt die EU seit Donnerstag, dem 26. Februar 2026 schärfere Kontrollen für eine Zutat  aus China ein, d.h. es sollen Test besonders auf den Giftstoff Cere-ulid erfolgen. 

06.03.26: Rückruf von Säuglingsnahrung im Einzelhandel

06.03.26: Rückruf von Säuglingsnahrung im Einzelhandel

Der Rückruf von mit Cere-ulid belasteter Säuglingsanfangsnahrung betrifft Produkte internationaler Markenhersteller in rund 60 Ländern. Doch erreichen Warnhinweise im Einzelhandel auch die Verbraucher zuverlässig? Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist auf deutliche Mängel bei Produktrückrufen hin. 
Das Bakterium Bacillus cere-us bildet einen Giftstoff und ist hitzebeständig. Ein Verzehr kann insbesondere bei Säuglingen zu Übelkeit, starkem Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen führen.
Im Falle von Produktrückrufen sind Händler verpflichtet, alle betroffenen Chargen unverzüglich aus dem Verkauf zu entfernen und Verbraucher umfassend über den Rückruf zu informieren, wie u.a. gut sichtbare Hinweise in den Verkaufsstellen.
Im Rahmen eines nicht repräsentativen, landesweiten Marktchecks untersuchte die
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bei insgesamt 21 Supermärkten und Drogerien inwieweit Händler vor Ort ihrer Informationspflicht ausreichend nachkommen.
Drei Verkaufsstellen warnten überhaupt nicht vor den potenziell gesundheitsschädlichen Produkten. Das, obwohl sich die betroffenen Marken im Sortiment befanden. In 15 Märkten waren die entsprechenden Aushänge unzureichend. Lediglich in drei Verkaufsstellen waren die Rückrufe vollständig und aktuell. Gut sichtbar im Eingangsbereich informierte keines der Unternehmen über den Rückruf. Nur in sechs Märkten waren die Hinweise direkt am Regal angebracht. 
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt fordert alle an Rückrufen Beteiligten, auf  ihrer Verantwortung im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes gerecht zu werden und folgende Maßnahmen umzusetzen:
• Angabe aller relevanten und tagesaktuellen Informationen (Produktname, Marke,
Charge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Grund des Rückrufs, konkretes Gesundheitsrisiko
sowie klare Handlungsanweisungen für Betroffene).

• Gut sichtbare und einheitliche Platzierung der Hinweise im Eingangsbereich und unmittelbar am Regal des betroffenen Produktes.
• Interne Information und Schulung aller Mitarbeiter in Bezug auf aktuelle Rückrufe.
• Systematische, behördliche Stichprobenkontrollen zur Überprüfung der Umsetzung
von Rückrufen im Handel. Die Überwachungsbehörden müssen dazu personell und
finanziell entsprechend ausgestattet werden.

Der aktuelle Marktcheck macht deutlich: Bei der Umsetzung von Produktrückrufen
und der Informationen der Verbraucher besteht im Einzelhandel weiterhin erheblicher Verbesserungsbedarf.

Weitere Informationen gibt es unter lebensmittelwarnung.de


Ergänzung vom 25.02.2026:
Skandal um Babymilch-Produkte: EU prüft Inhaltsstoff strenger

Nach dem Skandal um verunreinigte Babymilch-Produkte führt die EU seit Donnerstag, dem 26. Februar 2026 schärfere Kontrollen für eine Zutat  aus China ein, d.h. es sollen Test besonders auf den Giftstoff Cere-ulid erfolgen.