26.06.25: Land Sachsen Anhalt verlängert Schwimmgutschein Programm
Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt verlängert das bewährte Schwimmgutschein-Programm über den bisherigen Stichtag am 15. Dezember 2025 hinaus. Das bis Ende 2026.
Ziel des Programms ist es, SchülerInnen, die im schulischen Schwimmunterricht nicht ausreichend schwimmen lernten, den Zugang zu außerschulischen Kursen zu ermöglichen. Die Gutscheine im Wert von bis zu 150 Euro sind bei anerkannten Anbietern einzulösen. Voraussetzung ist, dass diese mindestens 15 Unterrichtseinheiten anbieten und über prüfungsberechtigtes Lehrpersonal verfügen.
Bildungsministerin Eva Feußner betont, dass schwimmen zu können ist nicht nur eine sportliche Fähigkeit sei, sondern eine Frage der Sicherheit. ZITAT: „Wir wollen allen Kindern, die pandemiebedingt Defizite im Schwimmen aufweisen, die Chance geben, sicher schwimmen zu lernen. Die Schwimmgutscheine haben sich dabei als effektives und niedrigschwelliges Instrument erwiesen.“ ZITAT Ende
Seit dem Schuljahr 2022/2023 gibt es die unentgeltlichen Schwimmgutscheine. Das Programm stützt sich auf den Landtagsbeschluss mit dem Titel „Schwimmen lernen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen“ sowie die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Schwimmfähigkeit.