11.03.26: Parlamentsreform soll die Demokratie stärken
Die Fraktionen CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten in der in der Sitzung vom Landtag, den 5. März 2026, einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Parlamentsreform ein.
Ziel ist es, die Arbeit des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaats Sachsen-Anhalt auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Polarisierung im politischen System des Landes zu ermöglichen.
Guido Kosmehl (FDP) erklärte zum Gesetzentwurf die wichtigen Eckpunkte.
Grundpfeiler der Demokratie sei die Gewaltenteilung. Das Landesverfassungsgericht, d.h. Judikative, wache über das einhalten der Verfassung bei der Arbeit des Landtags,d.h. Legislative, und der Landesregierung, d.h. Exekutive. Deswegen müsse sichergestellt sein, dass dieses Gericht seiner Aufgabe auch nachkommen kann.
Zudem soll es eine Regelung geben, die Überkreuzbeschäftigungen von Familienangehörigen durch Abgeordnete zukünftig ausschließt.
Änderungen in der Geschäftsordnung sollen sicherstellen, dass in der kommenden Wahlperiode die Konstituierung des Landtags reibungslos funktioniert. Das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten soll zukünftig nicht allein auf die stärkste Fraktion beschränkt sein.
In der Debatte stellten die Fraktionen ihre Positionen zur Parlamentsreform vor.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen. Die AfD-Fraktion lehnte die Ausschussüberweisung ab.
Nach u.a. einer schriftlichen Anhörung, in der sich der Landesrechnungshof, das Verfassungsgericht, aber auch die kommunalen Spitzverbände und die Kirchen, noch einmal dazu äußern können und sollen, ist der Gesetzentwurf zügig zu beschließen.


