Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

Das Land Sachsen-Anhalt will härter gegen Schulverweigerung vorgehen. Im Kampf gegen Jugendkriminalität hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsübergreifendes Herangehen beschlossen. Für Lehrkräfte enthält der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. Demnach müssen nun Eltern bereits nach 3 Tagen informiert werden, wenn das Kind unentschuldigt der Schule fernbleibt.  Auch ist die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde deutlich kürzer.
Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.
Voraus gegangen ist eine Anhörung aller Landkreise, kreisfreier Städte sowie der Landeseltern- und der Landesschülerrat.
Weitere Informationen sind auf der Seite des Bildungsministeriums zu finden: 
https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Schulpflichtverletzungsrunderlass.pdf

Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

Das Land Sachsen-Anhalt will härter gegen Schulverweigerung vorgehen. Im Kampf gegen Jugendkriminalität hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsübergreifendes Herangehen beschlossen. Für Lehrkräfte enthält der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. Demnach müssen nun Eltern bereits nach 3 Tagen informiert werden, wenn das Kind unentschuldigt der Schule fernbleibt.  Auch ist die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde deutlich kürzer.
Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.
Voraus gegangen ist eine Anhörung aller Landkreise, kreisfreier Städte sowie der Landeseltern- und der Landesschülerrat.
Weitere Informationen sind auf der Seite des Bildungsministeriums zu finden: 
https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Schulpflichtverletzungsrunderlass.pdf