Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

17.04.25: Sachsen Anhalt stärkt den Quereinstieg in den Erzieherberuf

Sachsen-Anhalts Sozialministerium fördert auch in den Jahren 2025 und 2026 den Quereinstieg in den Erzieherberuf. Das verpflichtende 600-stündige Vorpraktikum fördert das Land aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes. Für 2025 und 2026 stehen jeweils 25 geförderte Praktikumsplätze zur Verfügung. Die Vergütung orientiert sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. 
Für Sozialministerin Petra Grimm-Benne erleichtert die Förderung des Vorpraktikums den Quereinstieg in den Erzieherberuf und sorge für mehr qualifizierte Fachkräfte in den Einrichtungen. Das, weil es das Ziel sei,  Quereinsteigende in den Einrichtungen halten, in die sie bereits hineingewachsen sind.
Interessierte können sich direkt an kommunale oder freie Träger wenden, um einen Praktikumsvertrag abzuschließen. Zusammen mit der Einrichtung ist der formlose Förderantrag beim Sozialministerium einzureichen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die BewerberInnen ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen können. 

17.04.25: Sachsen Anhalt stärkt den Quereinstieg in den Erzieherberuf

17.04.25: Sachsen Anhalt stärkt den Quereinstieg in den Erzieherberuf

Sachsen-Anhalts Sozialministerium fördert auch in den Jahren 2025 und 2026 den Quereinstieg in den Erzieherberuf. Das verpflichtende 600-stündige Vorpraktikum fördert das Land aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes. Für 2025 und 2026 stehen jeweils 25 geförderte Praktikumsplätze zur Verfügung. Die Vergütung orientiert sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. 
Für Sozialministerin Petra Grimm-Benne erleichtert die Förderung des Vorpraktikums den Quereinstieg in den Erzieherberuf und sorge für mehr qualifizierte Fachkräfte in den Einrichtungen. Das, weil es das Ziel sei,  Quereinsteigende in den Einrichtungen halten, in die sie bereits hineingewachsen sind.
Interessierte können sich direkt an kommunale oder freie Träger wenden, um einen Praktikumsvertrag abzuschließen. Zusammen mit der Einrichtung ist der formlose Förderantrag beim Sozialministerium einzureichen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die BewerberInnen ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen können.