A MD im Blick

16 Jahre Fotoclub Magdeburg 07

Der Fotoclub Magdeburg 07 feierte dieser Tage seinen 16 Geburtstags. Jedes Jahr wird der Geburtstag gefeiert. Er ist Teil des der Geselligkeit, die den Club ausmachen.Zu diesem Anlass wurde eine Ausstellung eröffnet.Gezeigt wird ein Querschnitt des fotografischen Schaffens der letzten 16 Jahre. Sp...

Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

Start in die Selbstständigkeit: 100.000 Euro für Junglandwirte

Sachsen-Anhalt fördert junge Menschen, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen. Mit dem Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ soll Nachwuchslandwirten die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtert werden. Dabei erhalten diese für den Aufbau ihres Unternehmens mit bis zu 100.000 Euro.
In der Landwirtschaft stehe ein Generationswechsel an. Daher brauche man junge, engagierte Menschen, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen, so Landwirtschaftsminister Sven Schulze
Antragsberechtigt sind Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sind. Weitere Informationen zu den Antragsberechtigungen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter der eingeblendeten website: 
https://elaisa.sachsen-anhalt.de.

Start in die Selbstständigkeit: 100.000 Euro für Junglandwirte

Start in die Selbstständigkeit: 100.000 Euro für Junglandwirte

Sachsen-Anhalt fördert junge Menschen, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen. Mit dem Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ soll Nachwuchslandwirten die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtert werden. Dabei erhalten diese für den Aufbau ihres Unternehmens mit bis zu 100.000 Euro.
In der Landwirtschaft stehe ein Generationswechsel an. Daher brauche man junge, engagierte Menschen, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen, so Landwirtschaftsminister Sven Schulze
Antragsberechtigt sind Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sind. Weitere Informationen zu den Antragsberechtigungen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter der eingeblendeten website: 
https://elaisa.sachsen-anhalt.de.