A MD im Blick

16 Jahre Fotoclub Magdeburg 07

Der Fotoclub Magdeburg 07 feierte dieser Tage seinen 16 Geburtstags. Jedes Jahr wird der Geburtstag gefeiert. Er ist Teil des der Geselligkeit, die den Club ausmachen.Zu diesem Anlass wurde eine Ausstellung eröffnet.Gezeigt wird ein Querschnitt des fotografischen Schaffens der letzten 16 Jahre. Sp...

Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

Hundekot richtig entsorgen

Bereits 120 zusätzliche Papierkörbe aufgestellt
Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen sowie in Grünanlagen und Parks Hundekot umgehend beseitigt werden muss. Die Hinterlassenschaften können in allen öffentlichen Papierkörben und im privaten Hausmüll entsorgt werden.
 
Die Beseitigung von Hundekot ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg beim Umgang mit Tieren aufgeführt. Demnach ist Hundekot auf allen öffentlichen Straßen und in Grünanlagen unverzüglich zu entfernen. Ein geeignetes Hilfsmittel muss mitgeführt werden. Auf Verlangen von Verwaltungs- oder Polizeibeamten ist dies vorzuweisen. Diese können zudem HundehalterInnen auffordern, den Kot zu beseitigen. Schon bei erstmaligen Verstößen können Bußgelder bis 100 Euro fällig werden. Hundekot enthält verschiedenste Krankheitserreger. Deshalb darf Hundekot nicht in der Biotonne entsorgt werden
Mehr Informationen unter der eingeblendeten Webadresse www.magdeburg.de/sab

Hundekot richtig entsorgen

Hundekot richtig entsorgen

Bereits 120 zusätzliche Papierkörbe aufgestellt
Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen sowie in Grünanlagen und Parks Hundekot umgehend beseitigt werden muss. Die Hinterlassenschaften können in allen öffentlichen Papierkörben und im privaten Hausmüll entsorgt werden.
 
Die Beseitigung von Hundekot ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg beim Umgang mit Tieren aufgeführt. Demnach ist Hundekot auf allen öffentlichen Straßen und in Grünanlagen unverzüglich zu entfernen. Ein geeignetes Hilfsmittel muss mitgeführt werden. Auf Verlangen von Verwaltungs- oder Polizeibeamten ist dies vorzuweisen. Diese können zudem HundehalterInnen auffordern, den Kot zu beseitigen. Schon bei erstmaligen Verstößen können Bußgelder bis 100 Euro fällig werden. Hundekot enthält verschiedenste Krankheitserreger. Deshalb darf Hundekot nicht in der Biotonne entsorgt werden
Mehr Informationen unter der eingeblendeten Webadresse www.magdeburg.de/sab