27.02.26: Erlass stärkt politische Bildung und Rechtssicherheit an Schulen in Sachsen Anhalt

Politische Bildung ist ein zentraler Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Um Schulen und Lehrkräften hierfür klare, rechtssichere und praxisnahe Orientierung zu geben, regelt das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt den Umgang mit parteipolitischer Werbung sowie mit Besuchen von Politikern an Schulen künftig in einem eigenen Erlass. 
Ziel ist es, Lehrkräften und Schulleitungen eine verbindliche und pädagogisch fundierte Grundlage für den Umgang mit politisch sensiblen Situationen zu geben und die Rolle der Schule als zentralen Ort demokratischer Bildung zu stärken.
Der Erlass stellt klar, dass parteipolitische Werbung auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig ist. Dazu zählen insbesondere das Verteilen oder Auslegen von Flyern, Plakaten und Wahlkampfmaterialien sowie parteipolitische Kampagnen oder Aktionen auf dem Schulgelände. Zulässig sind hingegen Unterrichts- und Schulveranstaltungen, in denen politische Inhalte sachlich, didaktisch eingebettet und im Sinne des Beutelsbacher Konsenses vorbereitet und nachbereitet werden.

Besuche von Politikern im Unterricht sind ausdrücklich als wichtiger Bestandteil politischer Bildung anerkannt. Wichtig ist, den Termin pädagogisch vor- und nachzubereiten und dabei unterschiedliche politische Perspektiven zu berücksichtigen. Die didaktische Verantwortung liegt bei der Lehrkraft, die auf Ausgewogenheit zwischen verschiedenen politischen Positionen zu achten hat. In den letzten 4 Unterrichtswochen vor einer Wahl sind parteipolitische Einzelveranstaltungen unzulässig.
 
Klarer Umgang mit extremistischen Akteuren
 
Für den Umgang mit extremistischen Akteuren enthält der Erlass klare Vorgaben: Verfassungsfeindliche, rassistische oder menschenverachtende Positionen sind nicht als legitime Alternativen darzustellen. Schulen erhalten hierzu Beratungs- und Unterstützungsangebote durch das Ministerium für Bildung, das Landesschulamt und die Landeszentrale für politische Bildung.

27.02.26: Erlass stärkt politische Bildung und Rechtssicherheit an Schulen in Sachsen Anhalt

27.02.26: Erlass stärkt politische Bildung und Rechtssicherheit an Schulen in Sachsen Anhalt

Politische Bildung ist ein zentraler Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Um Schulen und Lehrkräften hierfür klare, rechtssichere und praxisnahe Orientierung zu geben, regelt das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt den Umgang mit parteipolitischer Werbung sowie mit Besuchen von Politikern an Schulen künftig in einem eigenen Erlass. 
Ziel ist es, Lehrkräften und Schulleitungen eine verbindliche und pädagogisch fundierte Grundlage für den Umgang mit politisch sensiblen Situationen zu geben und die Rolle der Schule als zentralen Ort demokratischer Bildung zu stärken.
Der Erlass stellt klar, dass parteipolitische Werbung auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig ist. Dazu zählen insbesondere das Verteilen oder Auslegen von Flyern, Plakaten und Wahlkampfmaterialien sowie parteipolitische Kampagnen oder Aktionen auf dem Schulgelände. Zulässig sind hingegen Unterrichts- und Schulveranstaltungen, in denen politische Inhalte sachlich, didaktisch eingebettet und im Sinne des Beutelsbacher Konsenses vorbereitet und nachbereitet werden.

Besuche von Politikern im Unterricht sind ausdrücklich als wichtiger Bestandteil politischer Bildung anerkannt. Wichtig ist, den Termin pädagogisch vor- und nachzubereiten und dabei unterschiedliche politische Perspektiven zu berücksichtigen. Die didaktische Verantwortung liegt bei der Lehrkraft, die auf Ausgewogenheit zwischen verschiedenen politischen Positionen zu achten hat. In den letzten 4 Unterrichtswochen vor einer Wahl sind parteipolitische Einzelveranstaltungen unzulässig.
 
Klarer Umgang mit extremistischen Akteuren
 
Für den Umgang mit extremistischen Akteuren enthält der Erlass klare Vorgaben: Verfassungsfeindliche, rassistische oder menschenverachtende Positionen sind nicht als legitime Alternativen darzustellen. Schulen erhalten hierzu Beratungs- und Unterstützungsangebote durch das Ministerium für Bildung, das Landesschulamt und die Landeszentrale für politische Bildung.