Geld für externe Unterstützungskräfte in Schulen
Das Ministerium für Bildung stellt seit Schuljahresbeginn Sekundar-, Gemeinschafts-, Gesamt- und Förderschulen ein zusätzliches flexibles Budget für zusätzliches Personal zur Verfügung. Dies ist ein wesentliches Ergebnis des vom Ministerpräsidenten einberufenen Bildungsgipfels.
In einem ersten Schritt erhalten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen ein Budget von 60 Euro pro Schüler - Förderschulen ein Budget von 120 Euro je Schüler als Sockelbetrag.
Bildungsministerin Eva Feußner erläuterte „Mit diesem flexiblen Personalbudget werden die Schulen noch stärker darin unterstützt, den Schulalltag eigenverantwortlich weiter zu verbessern, qualitativ zu bereichern und sich noch mehr nach außen zu öffnen.“
Der Abschluss eines Honorarvertrages mit natürlichen und juristischen Personen ist für folgende Leistungen möglich:
- Leitung von unterrichtsergänzenden Arbeitsgemeinschaften, z.B. in den Bereichen Sport, Musik, Natur, Kunst, Handwerk, IT/Medien und Ausbildung berufspraktischer Kompetenzen
- Hausaufgabenhilfe außerhalb des Unterrichts
- Projekte und Veranstaltungen
- Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Lernorten
Zudem können Fahrt- und Sachkosten erstattet werden.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist das flexible Personalbudget an Schulen eingeplant. Der Beschluss des Haushaltes ist noch offen.
Die Schulen des Landes konnten bereits in den
vergangenen Jahren zusätzliches Personal in den Alltag einbinden. Das beispielsweise aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“.