A MD im Blick

16 Jahre Fotoclub Magdeburg 07

Der Fotoclub Magdeburg 07 feierte dieser Tage seinen 16 Geburtstags. Jedes Jahr wird der Geburtstag gefeiert. Er ist Teil des der Geselligkeit, die den Club ausmachen.Zu diesem Anlass wurde eine Ausstellung eröffnet.Gezeigt wird ein Querschnitt des fotografischen Schaffens der letzten 16 Jahre. Sp...

Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern W. und O. Nagel

Gesetzesentwurf zur Förderung der politische Bildungsarbeit in Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt debattierte kürzlich einen Gesetzentwurf zur Förderung politischer Stiftungen. Die Fraktionsvorsitzende der SPD Pähle unterstrich das bundesweite Novum dieses Vorhabens.  
Dieser Gesetzentwurf, der maßgeblich auch von der SPD begleitet wurde, folge auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und einem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Er unterstreiche die Notwendigkeit einer soliden, rechtsstaatlich fundierten Unterstützung politischer Bildungsarbeit durch staatliche Mittel.


Katja Pähle, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion hebt hervor, dass die Förderung politischer Stiftungen ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Demokratie und der politischen Bildung ist. Die Förderung politischer Stiftungen solle die Demokratie stärken. Sie sei nicht dafür da, verfassungsfeindliche Kräfte und Propaganda gegen den demokratischen Staat zu unterstützen.
Mit dem Entwurf zur Förderung politischer Stiftungen bekräftigt die Koalition ihr Engagement für eine lebendige, vielfältige und demokratische Gesellschaft.
Stephen Gerhard Stehli, Arbeitsgruppe Bildung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ergänzt: Eine funktionierende Demokratie lebe von einer großen Zahl an Mitwirkenden. Partizipation und Mitgestaltung gelingen umso mehr, wenn sie auf einer breiten Grundlage von Wissen und Verständnis stehen. Dazu leisten in langer Tradition politische Stiftungen einen wichtigen Beitrag.  Der Gesetzentwurf regelt Grundsätze, Voraussetzungen und Empfänger dieser staatlichen Förderung für die politische Bildungsarbeit. Selbstverständlich werden nur solche politischen Stiftungen mit staatlichem Fördermittel unterstützt, welche die Wertvorstellungen unseres Grundgesetzes, unserer Landesverfassung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aktiv bejahen.

Gesetzesentwurf zur Förderung der politische Bildungsarbeit in Sachsen-Anhalt

Gesetzesentwurf zur Förderung der politische Bildungsarbeit in Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt debattierte kürzlich einen Gesetzentwurf zur Förderung politischer Stiftungen. Die Fraktionsvorsitzende der SPD Pähle unterstrich das bundesweite Novum dieses Vorhabens.  
Dieser Gesetzentwurf, der maßgeblich auch von der SPD begleitet wurde, folge auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und einem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Er unterstreiche die Notwendigkeit einer soliden, rechtsstaatlich fundierten Unterstützung politischer Bildungsarbeit durch staatliche Mittel.


Katja Pähle, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion hebt hervor, dass die Förderung politischer Stiftungen ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Demokratie und der politischen Bildung ist. Die Förderung politischer Stiftungen solle die Demokratie stärken. Sie sei nicht dafür da, verfassungsfeindliche Kräfte und Propaganda gegen den demokratischen Staat zu unterstützen.
Mit dem Entwurf zur Förderung politischer Stiftungen bekräftigt die Koalition ihr Engagement für eine lebendige, vielfältige und demokratische Gesellschaft.
Stephen Gerhard Stehli, Arbeitsgruppe Bildung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ergänzt: Eine funktionierende Demokratie lebe von einer großen Zahl an Mitwirkenden. Partizipation und Mitgestaltung gelingen umso mehr, wenn sie auf einer breiten Grundlage von Wissen und Verständnis stehen. Dazu leisten in langer Tradition politische Stiftungen einen wichtigen Beitrag.  Der Gesetzentwurf regelt Grundsätze, Voraussetzungen und Empfänger dieser staatlichen Förderung für die politische Bildungsarbeit. Selbstverständlich werden nur solche politischen Stiftungen mit staatlichem Fördermittel unterstützt, welche die Wertvorstellungen unseres Grundgesetzes, unserer Landesverfassung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aktiv bejahen.