Schädlingsstatus von Stadttauben gestrichen
Betreute Taubenhäuser sind endlich möglich
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass die Landesregierung ihrem Landtagsantrag vom Januar gefolgt ist und den Schädlingsstatus von Stadttauben gestrichen hat.
Die Landesregierung habe erkannt, dass die Stadttauben aus der Schädlingsbekämpfungsverordnung gestrichen werden sollten. Jetzt könnten Städte und Gemeinden rechtssicher bestimmten Personen erlauben, Tauben zu füttern. Damit seien betreute Taubenhäuser endlich möglich.
Betreute Taubenhäuser oder Taubenschläge gewährleisten, dass die Vögel artgerecht und in ausreichender Menge gefüttert werden. Da sich die Tiere hauptsächlich im Taubenhaus aufhalten werden, wird der öffentliche Raum viel weniger mit Taubenkot verschmutzt. Zudem wird die Taubenpopulation reguliert, indem die Eier gegen Gipseier ausgetauscht werden. So soll es insgesamt weniger freilebende Tauben geben und die Tiere werden so besser vor Leid und Elend geschützt. Es ist ein wichtiger Schritt für weniger Verschmutzung, weniger Tiere und mehr Tierschutz hierzulande heißt es in der Erklärung der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wurde seit 1996 nicht mehr geändert. Sachsen-Anhalt gehörte mit Mecklenburg-Vorpommern zu den 2 letzten Bundesländern, die den Tauben einen Schädlingsstatus zugewiesen haben, obwohl von ihnen keine besondere gesundheitliche Gefährdung für den Menschen ausgeht. Das wurde mehrmals in Rechtsprechungen und von Instituten dargelegt.